Beschneidung von Jungen und Mädchen aus religiösen Gründen

Das Kölner Urteil, die gesellschaftliche Diskussion und die juristische Entwicklung.

Moses Maimonides zur Beschneidung

Moses Maimonides ist wahrscheinlich der bedeutendste Gelehrte des Judentums. Es ist davon auszugehen, dass jeder Religionsvertreter und -gelehrte gerade diese Texte zur Beschneidung kennt. Sie kennen die Motivation, den objektiven Schaden, den Schmerz sowie die Todesopfer und die Verstümmelungen, die seit Jahrtausenden aus der Beschneidung resultieren und sie kennen den Vergleich mit anderen Körperverletzungen.

Führer der Unschlüssigen, Drittes Buch, Kapitel 49, S. 327-331

Autor: Moses Maimonides, Felix Meiner Verlag, ISBN-10: 3-7873-1144-0

Und ebenso hat, wie ich glaube, die Beschneidung nebst anderen Gründen auch noch den, die geschlechtliche Lust zu verringern und dieses Organ möglichst zu schwächen, so daß es diese Handlung selten vollziehe und möglichst ruhen lasse. Manche glauben übrigens, daß die Beschneidung die Vervollkommnung einer Mangelhaftigkeit der Erzeugung sei 55), wogegen aber jedermann einwenden kann: Wie können diese Dinge der Natur mangelhaft sein, um einer Vervollkommnung von außen her zu bedürfen? Abgesehen davon, daß der Nutzen der Haut für dieses Organ schon erwiesen ist. [Anm. 1: Moses Maimonides weist nach, dass eine physiologische Struktur mit erwiesenem Nutzen entfernt wird und deshalb zwangsläufig ein Schaden entsteht, der über den eines operativen Eingriffs ohne Funktionsverlust, wie er bei einer Impfung oder selbst beim Ohrenanlegen entsteht, hinausgeht und dauerhaft bestehen bleibt. Es entstehen also zwei Schadenskategorien. 1. Der bei jeder Operation entstehende und nach Abheilung vollständig überwundene Schaden. 2. Der dauerhafte Schaden. Komplikationsrisiken sind in beiden Operationskategorien enthalten. Dass Operationskategorien mit unterschiedlichem Schadensmuster nicht miteinander identisch sein können, ist offensichtlich. Dass die Schädigung und damit der Eingriff in die körperliche und sexuelle Integrität und Selbstbestimmung Vorsatz ist, wird hier bereits angdeutet.]
Dieses Gebot ist aber keineswegs dazu gegeben, um einen Defekt der Erschaffung, sondern um eine Mangelhaftigkeit der Sitten zu verbessern. [Anm. 2: Moses Maimonides beweist, dass die Beschneidung die Einforderung und Umsetzung von Sittlichkeitsvorstellungen darstellt. Dass die Einforderung einer Sittlichkeitsvorstellung ihre Widrigkeit zur Grundlage haben muss, ist offensichtlich. Wenn also der beschnittene Mensch sittengerecht ist, ist der unbeschnittene Mensch sittenwidrig. Dass die Diffamierung aller unbeschnittenen Menschen, zumal eines Säuglings, sittenwidrig zu sein, dem Maßstab aller "billig und gerecht" Denkenden widerspricht, also selbst sittenwidrig ist, kann an sich schon nicht angezweifelt werden. Dass die Umsetzung dieser Behauptung an einem anderen Menschen gegen dessen Willen durch Amputation eines Körperteils jeden menschlichen Maßstab verliert und somit in einem Rechtsstaat als menschenrechtswidriges Verbrechen einzustufen ist, muss sich als unabweisbare Konsequenz ergeben.]
Dieser leibliche Schaden aber, der diesem Organ widerfährt, ist absichtlich so veranstaltet, daß dadurch keine der Funktionen gestört wird, die zum Fortbestande des Individuums erforderlich sind und auch die Zeugung dadurch nicht unmöglich gemacht wird, wohl aber die übermäßige Lust verringert wird 56). [Anm. 3: Moses Maimonides beweist, dass der behauptete Schadensausschluss auf Grund der beibehaltenen Zeugungsfähigkeit unmöglich ist. Weiterhin wird bewiesen, dass der Schaden selbst das eigentliche Ziel darstellt, die Schadenszufügung also mit Vorsatz erfolgt.]
Daß aber die Beschneidung die Erektionskraft schwächt und manchmal die Sinnenlust vermindert, ist eine unanfechtbare Tatsache. Denn ohne Zweifel wird das Organ schwächer, wenn sofort im Beginne seiner Erschaffung das zu ihm gehörende Blut vergossen und seine Hülle weggenommen wird. [Anm. 4: Wenn die "Erektionskraft" als eine der "Funktionen", "die zum Fortbestande des Individuums erforderlich" ist, eingestuft werden kann, stellt Maimonides eine den oberen Abschnitt einschränkende Schadenserweiterung her, die also auch wesentliche Funktionen der Zeugungsfähigkeit betreffen kann.]
Ausdrücklich sagen auch unsere Weisen, daß eine Frauensperson, die von einem Unbeschnittenen beschlafen wird, sich nur schwer von ihm losmachen kann 57). [Anm. 5: Eine gründliche Widerlegung anderslautender Verallgemeinerungen.]
Dies ist meiner Meinung nach der wichtigste Grund der Beschneidung. [Anm. 6: Moses Maimonides beweist damit, dass die Umsetzung der Sittlichkeitsvorstellung am Körper des Kindes das eigentlich erste Ziel der Beschneidung ist.]
Mit der Erfüllung dieses Gebotes hat aber erst unser Stammvater Abraham den Anfang gemacht 58), von dem es, wie die Lehrer anführen, bekannt ist, wie sehr er sich vor der Sünde scheute 59), wie ja aus seinen Worten hervorgeht: "Siehe, ich weiß ja, daß du eine Frau von schönem Antlitz bist" (Gen. 12, 11). [Anm. 7: Auch bei Abraham wird Sittlichkeit als eigentlicher Grund angeführt?]
Die Beschneidung hat aber noch eine andere, durchaus notwendige Begründung, nämlich daß alle Bekenner dieses Glaubens, des Glaubens an die Einheit Gottes, ein gemeinsames körperliches Zeichen haben sollen, das ihre Zusammengehörigkeit bezeugt, damit niemand, der nicht zu ihnen gehört, nämlich ein Ausländer, sich als einen der ihrigen ausgebe. [Anm. 8: Moses Maimonides beweist, dass die Beschneidung eben nicht die Möglichkeit, die freie Religionswahl beizubehalten oder diese, wie teilweise behauptet, grundsätzlich erst eröffnen würde, darstellt, sondern die Festschreibung der Religionszugehörigkeit am Körper des Kindes. Die eigenen Kinder zum Zwecke der Zugehörigkeit zu einem selbst kennzeichnen zu müssen, schließt sich von vornherein von selbst aus. Die Kennzeichnung soll der sich später entwickelnde Urteils- und Entscheidungsfähigkeit ihrer Freiheit berauben.]
Denn zuweilen tut dies jemand, um einen Vorteil zu erlangen oder um den Religionsbekennern in tückischer Weise nachzustellen. Allein diese Handlung, nämlich die Beschneidung, vollzieht jemand an sich und seinen Kindern nur aus wahrer Gläubigkeit. Denn dies ist nicht wie ein Einschnitt in der Schulter oder wie ein Brandmal am Arme, sondern eine sehr schwere Handlung. [Anm. 9: Zum vierten Mal geht Maimonides auf das Schadensausmaß der Beschneidung ein. Um dieses zu verdeutlichen zieht er das "Brandmal am Arme" wie es Sklaven und Verbrecher erhielten nur deshalb zum Vergleich heran, um selbst diesen als noch zu überschreitende Grenze zur Beschneidung in Beziehung zu setzen.]
Bekannt ist auch, daß alle diese Menschen, die durch das gleiche Zeichen vereint sind, einander viele Liebe und gegenseitigen Beistand erweisen, und dies geschieht in der Form eines Bundes. [Anm. 10: Von welcher Wahrhaftigkeit können diese Liebe und dieser Beistand sein, wenn sie durch ein derartiges Joch erzwungen werden?]
Und ebenso ist die Beschneidung auch der Bund, den unser Stammvater Abraham wegen des Glaubens an die Einheit Gottes geschlossen hat, und jeder, der sich beschneiden läßt, tritt in den Bund Abrahams ein, um an die Einheit Gottes zu glauben, wie die H. Schrift sagt: "Daß ich dir ein Gott sei und deinen Nachkommen nach dir" (Gen. 17, 7). Und auch dies ist ein ebenso wichtiger Grund für die Beschneidung, ja vielleicht noch ein wichtigerer als der zuerst genannte. [Anm. 11: Von einer absolut zwingenden, als konstituierende Voraussetzung eingestufte Bedingung, die mit der Beschneidung sicher gestellt werden müsse, ist hier nicht im Ansatz die Rede.]
Die Vollkommenheit dieser Lehre und ihr dauernder Bestand werden erst durch die Beschneidung vollkommen erreicht. Eine dreifache Weisheit aber offenbart sich darin, daß sie in der ersten Kindheit stattfindet. Erstens wäre es möglich, daß sich ihr jemand nicht unterzöge, wenn man sie im Kindesalter unterließe, bis das Kind groß geworden; [Anm. 12: Moses Maimonides beweist, dass die Ausschaltung der freien Entscheidung die allerhöchste Priorität besitzt. Die Möglichkeit, "daß sich ihr" (eindeutiger und ausschließender Bezug auf den, der beschnitten wird.) "jemand nicht unterzöge" ergibt sich mit dem dargestellten Kriterium des Kindesalters allein aus vorhandener Willenskraft und Körperkraft. Das vollständige Fehlen beider Merkmale, so wie es bei einem Säugling der Fall ist, begründet den Zustand der vollständigen Hilflosigkeit.] zweitens, weil das Kind nicht so viel Schmerzen zu leiden hat wie der Erwachsene in Anbetracht der Zartheit seiner Haut und der Schwäche seiner Einbildungskraft. [Anm. 13: Zur Beurteilung der Schmerzstärke durch Maimonides siehe Dicit Rabbi Moyses unten.]
Denn der Erwachsene bangt und zittert vor etwas, was er sich eingebildet hat, ehe es geschieht. Und drittens weil die Erzeuger das kleine Kind zur Zeit seiner Geburt noch nicht so schätzen 60), weil sich die in der Phantasie der Eltern lebende Form, welche sie bestimmt, es zu lieben, noch nicht konsolidiert hat. Denn diese in der Einbildung vorhandene Form wird durch den Anblick des Kindes immer bereichert und wächst mit dem Wachstum des Kindes, beginnt aber erst später abzunehmen und auch aus­ gelöscht zu werden. Denn Vater und Mutter lieben das Kind zur Zeit, da es geboren ist, nicht so, wie sie es lieben, wenn es ein Jahr alt ist, und zu dieser Zeit nicht so, wie wenn es sechs Jahre alt ist. [Anm. 14: Die Einwilligung in die Beschneidung resultiert laut Maimonides also eindeutig aus einem Mangel an Liebe.]
Unterließe man also die Beschneidung zwei oder drei Jahre, so würde dies infolge des Erbarmens und der Liebe des Vaters dahin führen, daß sie ganz unterbliebe 61). [Anm. 15: Die Unterlassung der Beschneidung begründet sich laut Maimonides grundsätzlich aus Liebe und Erbarmen und aus einem Mehr davon. Die Begründungen zur Durchführung als auch zur Unterlassung der Beschneidung werden nicht einmal einer zwingenden Argumentation durch Herleitung aus anderem überlassen, sondern finden, jeder Auslegung entzogen, ausdrückliche, wörtliche Benennung.]
Wohl aber ist unmittelbar nach der Geburt diese eingebildete Form noch sehr schwach und äußerst zart, als wäre sie noch im Mutterleibe, bis die sieben Tage abgelaufen sind. Dann erst wird es unter diejenigen gezählt, die diese Welt erblickt haben 62). Du siehst ja, daß die H. Schrift diesen Gedanken auch bei den Tieren beibehält: "Sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein" (Exod. 22, 24 [2.Mose 22,29]), gewissermaßen als wäre es vor dieser Zeit ein Totgeborenes. Und ebenso ist's beim Menschen. Er soll beschnitten werden, wenn er sieben Tage vollendet hat. Das ist eine festgesetzte Zeit und dabei "hast du nichts dem Ermessen anheimgegeben'' 63). Zu dem Inhalt dieser Gruppe gehört aber auch das Verbot, die Zeugungsorgane irgendeines Lebewesens zu verstümmeln 64). [Anm. 16: Ziffer 64 verweist auf Deut. 23, 2. http://www.bibleserver.com/text/LUT/5.Mose23,2. Wie auch die nachfolgenden Sätze zeigen, bezeichnet "verstümmeln" hier die vollständige Kastration.]
Auch dieses Verbot entspricht dem Grundsatze: "Gerechte Satzungen und Rechtsvorschriften." Nämlich der Mensch soll alles im richtigen Maße tun, er soll, wie wir sagten, der Sinnenlust nicht allzu sehr fröhnen, sie aber auch nicht ganz aufgeben. Vielmehr hat Gott ihm befohlen und gesagt: "Wachset und mehret euch!" (Gen. 1, 28). Ebenso wird dieses Organ durch die Beschneidung schwächer, aber es wird nicht ausgerottet wie bei der Kastration.[Anm. 17: Nochmalige Wiederholung der Schadensfeststellung.]
Es wird vielmehr das Naturding in seinem natürlichen Zustand belassen und nur vor dem Zuviel bewahrt. [Anm. 18: Da der natürlich Zustand (Wie oben selbst dargelegt: "Wie können diese Dinge der Natur...") nach seiner Veränderung kein natürlicher Zustand mehr ist, muss die Tatsache, ihn dennoch so zu benennen als logischer Fehler angesehen werden.]
Aber das Gesetz verbietet einem Manne, dessen Hoden zerquetscht oder dem die Harnröhre abgeschnitten ist, eine Israelitin zu ehelichen, weil dies ein schädlicher und vergeblicher Geschlechtsumgang ist, und eine solche Ehe ein Fallstrick für die Frau wäre sowie für die, die nach ihr begehren 65). [Anm. 19: Wer also eine Penisamputation (Harnröhre abgeschnitten), bspw. als Folge einer Beschneidung erlitten hat, darf keine Beziehung mehr eingehen. Jedenfalls nicht mit einer Jüdin. http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/plenarsitzung-23-08-2012-merkel-ppt.pdf ab Seite 11.]

Moses Maimonides, A Guide for the Perplexed - The Online Library of Liberty
http://oll.libertyfund.org/index.php...title=1256&Itemid=28
Der obige Abschnitt (in englisch) beginnend mit "As regards circumcision"
http://oll.libertyfund.org/index.php...chapter_91213

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Dicit Rabbi Moyses - Studien zum Bild von Moses Maimonides im lateinischen Westen vom 13. bis zum 15. Jahrhundert, S. 79 u. 80

Autor: Görge K. Hasselhoff, ISBN-10:3-8260-2692-6

Zum historischen Schriftsinn wird, wie schon bei Thomas zu beobachten war, die Autorität des Maimonides herangezogen, der seinerseits als ein sehr grosser Philosoph und Theologe bezeichnet wird, und das, obgleich er Jude war (maximus philosophus et theologus, licet Judeus). Das Argument selbst, das zwar nicht wörtlich, aber der Sache nach aus Dux neutrarum III,50 übernommen wird, ist zweigeteilt. Zum einen sei der Körper des Jungen am achten Tag so stark, dass er die Schmerzen der Beschneidung aushalte, zum anderen gebe es drei Gründe, warum die Beschneidung nicht nach dem achten Tag vollzogen werden dürfe: erstens, weil ein Junge nicht unbeschnitten sterben dürfe, zweitens, weil die mit der Beschneidung verbundenen Schmerzen nicht noch später ausgehalten werden sollten, und drittens, weil viele Jungen die Beschneidung nicht überlebten, sei für die Eltern der Verlust eines Kindes am achten Tag weniger schlimm als zu einem späteren Zeitpunkt:

Davon schreibt uns Rabbi Moyses, der sehr grosse Philosoph und Theologe (ob er gleich ein Jude ist): In den ersten sieben Tagen ist der Junge noch so zart, wie im Mutterleib, am achten Tage aber wird er kräftig und stark, und deswegen, wie er sagt, wollte der Herr nicht, dass die Kleinen vor dem achten Tage beschnitten werden, auf dass sie aufgrund der übermässigen Zartheit nicht übermässig verletzt würden. Doch wollte Gott auch, dass die Beschneidung nicht über den achten Tag hinausgezögert werde, aus dreierlei Gründen, die uns derselbe Philosoph schreibt. Der erste ist, dass so die Gefahr vermieden werden sollte, dass sie unbeschnitten stürben, wenn es zu lange aufgeschoben würde. Der zweite Grund ist, dass eine Vorkehrung gegen den Schmerz der Kleinen getroffen werde; denn die Beschneidung ist ein sehr grosser Schmerz:[Anm. 20: Moses Maimonides beweist, dass die Beschneidung mit großen Schmerzen verbunden ist und die vorsätzliche Unterlassung der Beträubung, wie sie von Juden, bspw. von Rabbi Metzger gefordert wird, demzufolge vorsätzliche Folter darstellt.] darum wollte Gott, dass die Kinder beschnitten würden, wenn sie noch wenig Bewusstsein hätten; so empfänden sie den Schmerz dort desto weniger.
Zum dritten sollte der Schmerz der Eltern getröstet werden; denn da viele Kinder von der Beschneidung stürben [Anm. 21: Moses Maimonides (*1135 bis †1204) beweist, dass die Beschneidung bereits seit Jahrtausenden unzählige Kinder das Leben kostet. Dass die damaligen hygienischen Bedingungen heute in vielen Teilen der Welt immer noch vorzufinden sind, ist bekannt.], wenn sie als schon grössere beschnitten würden und deswegen stürben, so wäre der Schmerz der Eltern grösser, als wenn sie stürben, wenn sie nur acht Tagen alt seien.

Über Moses Maimonides

Moses Maimonides - Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Maimonides

Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt
Führer der Unschlüssigen / Mose Ben Maimon. Übers. und Kommentar von Adolf Weiss
http://sammlungen.ub.uni-frankfurt.de/freimann/content/titleinfo/4228387

Band 3 Seite 327 unten
http://sammlungen.ub.uni-frankfurt.de/freimann/content/pageview/4091020

Moses Maimonides - WiBiLex
http://www.bibelwissenschaft.de/nc/wibilex/das-bibellexikon/.../25382/

Es bleibt auf die Durchsetzung der Erkenntnis zu hoffen, dass die Unterlassung der Beschneidung einzig auf den von Maimonides aufgeführten Gründen beruht.

Sein grundlegender Fehler war, anzunehmen, dass eine Weltanschauung von dauerhaftem Bestand sein kann, die einen derartig substantiellen Widerspruch zu dem, was er mit Liebe und Erbarmen zu umschreiben wusste und das sich heute in den ausformulierten Menschenrechten wiederfindet, in ihr Fundament einbettet.

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