Beschneidung von Jungen und Mädchen aus religiösen Gründen

Das Kölner Urteil, die gesellschaftliche Diskussion und die juristische Entwicklung.

Reaktionen der betroffenen Glaubensgemeinschaften

Die Reaktionen der betroffenen Glaubensgemeinschaften weisen durchweg alle eine vollständige Freiheit von schlüssiger sachlicher juristischer Argumention auf. Statt dessen treten Formulierungen wie "Schwerster Angriff auf das jüdische Leben seit dem Holocaust" an deren Stelle, die an Absurdität und Unverschämtheit kaum zu überbieten sind.

Auf Focus.de
http://www.focus.de/politik/deutschland/tid-26512/beschneidungs-urteil-empoert-rabbiner-schwerster-angriff-auf-das-juedische-leben-seit-dem-holocaust_aid_781078.html

und Stern.de
http://www.stern.de/panorama/reaktion-auf-koelner-gerichtsurteil-rabbiner-vergleichen-beschneidungsverbot-mit-holocaust-1856574.html

UNION PROGRESSIVER JUDEN IN DEUTSCHLAND E.V.
http://www.liberale-juden.de/deutsches-gericht-verbietet-die-religiose-beschneidung/2012/06/28/
"Uns einen die ethischen Werte des Judentums. Zu ihnen zählen die Ehrfurcht vor dem Leben, die Achtung vor Menschen und ihr Recht auf unversehrtes Leben" Die Grundsätze neu und sechszehn sind offensichtlich miteinander unvereinbar. Oder ist der Begriff "unversehrt" in der jüdischen Religion Auslegungen unterworfen?

Für das Grundgesetz sind neben vielen anderen Mensch etwa sechs Millionen Juden in den Gaskammern und Krematorien vernichtet worden, oder es wurde gegen ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit, in Form von medizinischen Experimenten verstoßen. Jedes einzelne dieser Opfer wird gerade bei dieser Diskussion und vor allem bei der nun geplanten Gesetzesänderung mit Füßen getreten.

Selbst der Rechtsanwalt Michel Friedman findet es ärgerlich, dass die Bundesjustizministerin offenbar wagt, für die Formulierung des Gesetzes länger als die von ihm zugestandene Zeit zu benötigen. Wenn er dann die auf das Grundgesetz bezogene Abwägung der Rechtsgüter der Religionsfreiheit und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit argumentationslos als falsch einstuft und das Thema mit "unabhängig davon" verlässt, beweist er, dass ein zwingender Bezug zu dieser Verfassung für ihn in diesem Fall offensichtlich nicht erforderlich ist. Dabei ersetzt er auch noch rhetorisch manipulativ den Begriff der (grundsätzlichen) körperlichen Unversehrtheit gegen die Umschreibung "Schwere des Eingriffs bei der Beschneidung". Wenn es auf die Schwere der Körperverletzung ankäme, könnte man ja als Ersatz irgendeine andere Körperverletzung an den Kindern vornehmen, die keine nachweisbaren dauerhaften Schäden zur Folge hat. Setzen wir uns dann - um nicht der Phantasie des Einzelnen freien Lauf zu lassen - als demokratische Nation zusammen, um dauerhaft nicht nachweisbare Verletzungspraktiken an Kindern gemeinsam auszudenken und zu beschließen?
http://www.focus.de/politik/deutschland/tid-26561/juedischer-publizist-im-focus-online-interview-michel-friedman-beschneidung-ist-kernpflicht-juedischer-familien_aid_783261.html

Ein Artikel dazu bei Telepolis heise.de
"Die neue Sprache des Antisemitismus ist die Sprache der Menschenrechte"
http://www.heise.de/tp/artikel/37/37292/1.html

Jüdische Organisationen gehen gegen Beschneidungsurteil vor.
http://www.ftd.de/politik/deutschland/:religioes-motivierte-koerperverletzung-juedische-organisationen-gehen-gegen-beschneidungsurteil-vor/70062755.html

Die Deutsch Türkischen Nachrichten haben wenigstens ein Interview mit Prof. Dr. Holm Putzke geführt, um zumindest dieser Seite auch sachlichen Raum zu geben.
http://www.deutsch-tuerkische-nachrichten.de/2012/06/455709/nach-urteil-%E2%80%9Eaerzte-sollten-religioese-beschneidung-ablehnen%E2%80%9C/

Ein Höchstmaß der Verachtung gegenüber der Verfassung kann aber sicher mit dem Begriff der "Komikernation" Ausdruck verliehen werden - hervorgebracht von der Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland, Angela Merkel.
http://www.focus.de/politik/deutschland/wir-machen-uns-zur-komikernation-merkel-will-beschneidungen-billigen_aid_782613.html
Dass hier das Grundgesetz auf dem Argumentationsniveau eines achtjährigen abgeschafft werden soll, zeigt die Sendung Menschen bei Maischberger: Der Beschneidungsstreit: Wie weit dürfen religiöse Rituale gehen? vom 14.08.2012 (siehe Fernsehen und Radio)

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