Beschneidung von Jungen und Mädchen aus religiösen Gründen

Das Kölner Urteil, die gesellschaftliche Diskussion und die juristische Entwicklung.

Ethikrat zur Beschneidung

Reinhard Merkel, Jurist und Mitglied des Ethikrates - Interview in der Stuttgarter Zeitung
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.interview-zur-beschneidung-sonderrechte-sind-ein-suendenfall.7032de01-dd71-4d4e-a9f0-965aab2f9b49.html
"Sonderrechte sind ein Sündenfall des Rechtsstaats", "Natürlich schützt das Grundgesetz die Freiheit der Religionsausübung. Aber alle Freiheitsgrundrechte enden, wo das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit anderer beginnt – an deren Körper.", "Nach meiner Kenntnis werden die allermeisten jüdischen Beschneidungen ohne jede Anästhesie vorgenommen. Das ist nicht nur schmerzhaft für die Neugeborenen, es ist eine Folterqual."

Der Ethikrat empfiehlt rechtliche und fachliche Standards für die Beschneidung (23.08.2012)
http://www.ethikrat.org/sitzungen/2012/plenarsitzung-am-23.-august-2012/
und spricht sich damit für die Legalisierung der nicht medizinisch begründeten Beschneidung an Jungen im nicht entscheidungsfähigen Alter, z.B. aus rein religiösen Gründen aus. Die Vorträge und Diskussion des Ethikrates zum Thema "Religiöse Beschneidung" sind als PDF und Audiodatei zur Verfügung gestellt.
http://www.ethikrat.org/sitzungen/2012/dokumente-plenarsitzung-23-08-2012

Herr Merkel, der zur rechtlichen Seite dankenswerterweise sehr klar und unmissverständlich Stellung bezieht, fordert für den Fall der Legalisierung:
"Für besonders schwere Komplikationen nach frühkindlichen Beschneidungen sollte es eine gesetzliche Meldepflicht geben. Jedenfalls erfassen müsste sie Todesfälle, Penisamputationen und gravierende Notoperationen, die nach einem Beschneidungseingriff medizinisch erforderlich werden"
Die Durchführung, Protokollierung und Auswertung nicht medizinisch indizierter körperlicher Eingriffe an Juden ist in deutschen Händen sicher einer ganz herausragenden Kompetenz übergeben. Ärzte, die Beschneidungen weiterhin durchführen, werden sich dieser Aufgabe mit besonderer Herzenswärme widmen. Der Zentralrat der Juden hat aber bereits angekündigt, aus eigener Befähigung heraus eine Institutionalisierung durchführen zu können.

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V. kommentiert die Entscheidung
http://www.kinderaerzte-im-netz.de/bvkj/aktuelles1/show.php3?id=4322&nodeid=26
des Ethikrates: "Kindeswohl und das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit haben bei der heutigen Entscheidung offenbar keine Rolle gespielt."

Beschneidung – Ethik Agenda 2012 - Der Freitag (01.09.2012)
http://www.freitag.de/autoren/crumar/beschneidung-2013-ethik-agenda-2012
"Der Weg zur religionskonformen Demokratie." Der Ethikrat als Produzent interessenbasierter Auftragsethik.

Ein Muslim, Türke und Mainzer im Deutschen Ethikrat - JGU-Magazin (30.10.2012)
http://www.uni-mainz.de/magazin/1106_DEU_HTML.php
"Dr. Dr. Ilhan Ilkilic vom Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin der Universitätsmedizin Mainz ist der erste Muslim im Deutschen Ethikrat."
Ilkilic zur Bescheidung: "Und unbeschnitten sehe sich ein Junge in seiner Religionsgemeinschaft Ausgrenzungen und Diskriminierungen ausgesetzt." Ilkilic spricht somit offen aus, dass das institutionelle Beschneidungsverlangen aus einer Diskriminierung aus religiösen Gründen resultiert. Ein solches Verhalten verstößt selbstverständlich gegen das Diskriminierungsverbot. Die Beschneidungserlaubnis legalisiert damit die Genitalverstümmelung, die Geschlechterdiskriminierung und die religiöse Diskriminierung zugleich.
Seine vollständige Qualifikation zur Herstellung ergebnisorientierter Aufragsethik beweist Ilkilic mit seiner "ironische Bemerkung": "Vielleicht schadet es einem Kind viel mehr, wenn wir es einen Nachmittag lang RTL II aussetzen.""
Ilkilic weiter: "Wir müssen weg vom Begriff der Toleranz und hin zur Anerkennung. Toleranz geht immer von einer mächtigen und einer schwachen Partei aus. Die mächtige bestimmt die Grenzen der schwachen. Im Begriff der Anerkennung stehen sich gleichberechtigte Partner gegenüber." Die Begrifflichkeit der gleichberechtigten Partner, die sich als konkrete Menschen, in ihrem Menschsein, natürlich demokratisch konform, gleichwertig gegenüberstehen müssen, ist natürlich nur die bewusste Verschleierung dessen, was sich in der Beschneidungsdebatte tatsächlich gegenübersteht, der behauptete Gottesbefehl und die Demokratie. Die Demokratie ist identisch mit der Überprüfung ihrer Werte durch die Vernunft. Der Gottesbefehl ist identisch mit dem Ausschluss genau dieser Überprüfung. Demokratie und Gottesbefehl schließen sich daher gegenseitig aus. Die Anerkennung des Gottesbefehls auf staatlich rechtlicher Ebene ist damit die Vernichtung der Demokratie.
Einen Menschen wie Dr. Dr. Ilhan Ilkilic in die Beratung über fundamentale Grundwerte unserer Verfassung einzubeziehen, macht uns tatsächlich zur Komikernation.

Wenn Ilkilic alle Menschen in ihrem Menschsein als gleichwertig anerkennt, müsste er dann nicht zuerst seine eigenen Kinder von jeder Diskriminierung befreien, auch wenn diese nicht religiös markiert sind? Tatsächlich will Ilkilic die Anerkennung, dass er selbst Nicht-Muslime und Unbeschnittene als nicht-gleichwertig behandeln darf.

Ilhan Ilkilic verteidigt rituelle Beschneidung - evangelischer Kirchenbote (15.11.2012)
http://www.evpfalz.de/kirchenbote/index.php?id=46&tx_ttnews[tt_news]=915...
Ilhan Ilkilic: "Bei ethischen Debatten dürfe es kein Diktat der Vernunft geben. Die Frage für oder wider die religiöse Beschneidung von Jungen könne auch nicht naturwissenschaftlich und rein ethisch entschieden werden." Deutlicher kann nicht aufgezeigt werden, dass der demokratische Rechtsstaat, die vernunfbasierte Ethik, die Ethik selbst und die Naturwissenschaften durch eine religiöse Diktatur ersetzt werden sollen. Das Diktat der Vernunft ist der einzige Weg ein friedliches Miteinander auf dieser Welt zu erreichen. Die Ausschaltung der Vernunft ist hingegen die Garantie für Krieg, millionenfache Vernichtung von Menschenleben und willkürlich erzeugtes Leid im Allgemeinen. Wir werden uns entscheiden müssen, welche Wahl wir treffen wollen. (Zur Beseitigung ethischer Maßstäbe siehe auch Wolfgang Huber)
"Ilkilic erneuerte seine Kritik, dass das geplante Beschneidungsgesetz die Muslime gegenüber den Juden benachteilige. Der Passus, der den von den Religionsgemeinschaften bestellten Beschneidern ein halbes Jahr nach der Geburt den Eingriff an einem Jungen erlaube, scheine ihm allein für Juden gemacht." Die Antwort auf die Frage, aus welchem Prozess er den Wahrheitsgehalt seiner Feststellung ableiten möchte und auf welcher Grundlage er das Ziel durchgesetzt sehen will, soll der Offensichtlichkeit überlassen bleiben. Festgestellt wird allerdings, dass das Geschachere, um den Verwertungsprozess des Kinderkörpers noch nicht beendet ist.

Interview mit dem Medizinethiker Ilhan Ilkilic: Im interkulturellen Dialog an den Grenzen des Lebens - QANTARA.DE - Dialog mit der islamischen Welt (25.06.2013)
http://de.qantara.de/Im-interdisziplinaeren-und-interkulturellen-Dialog/.../index.html
Ilkilic: "Meiner Auffassung nach hat Religionsfreiheit ein höheres Gewicht als die Verletzung der körperlichen Integrität, weil durch den Eingriff keine Funktionsstörung des Organs entsteht, wenn dieser sach- und fachgerecht durchgeführt wird."

Die Verletzung der körperlichen Integrität eines anderen Menschen soll also möglich sein, wenn keine Funktionsstörung seiner Organe entsteht?

Dies macht jede Form der Folter möglich, die keine dauerhaften Schäden hinterlässt, bspw. das Ausreißen vom Fuss- oder Fingernägeln. Diese wachsen sogar nach. Desweiteren müsste auch das Schlagen der Frau im Islam - also diese Form der religiös begründeten Körperverletzung - in jedem Fall erlaubt werden. Auf den Seiten des Islamischen Zentrums München heißt es zu der Frage 10.Darf ein muslimischer Mann seine Frau schlagen?:
"Der Koranvers macht deutlich, dass im Falle einer in größeren Schwierigkeiten steckenden Ehe der Ehemann diese drei Schritten auf jeden Fall einhalten muss: Ermahnung, Trennung im Ehebett und Schlagen. Damit ist vor allem das Schlagen im Affekt verboten, was wohl in fast allen Fällen vorkommt."

Eine kleine Anleitung zum Schlagen von Frauen, um den dauerhaften Schaden zu vermeiden, gibt es noch auch auf "Islam und Koran". (auch erreichbar unter http://www.islamundkoran.de) Dort heißt es: "Wie die Frau in solch einem Falle zu schlagen ist, wurde in folgendem Koranvers erläutert: [...] Die Frau "so zu schlagen, dass es nicht augenfällig wird" bedeutet, sie so zu schlagen, dass man keine Spuren des Schlages hinterlässt." http://www.islamundkoran.net/fatwas/das-geschlagenwerden-der-frauen.html

Der Ausschluss der affektiven Tat macht einzig das vollständig bewusste und vorsätzliche Schlagen möglich. Unmöglich ist, dass Ilhan Ilkilic sich dieser Folgen nicht bewusst ist. Sicher ist daher, dass er sie billigend in Kauf nimmt oder sogar anstrebt. Zu hoffen ist, dass Ilkilic nicht die "moralischen Einstellungen der muslimischen Bevölkerung in Deutschland" vertritt, wie er es selbst für sich in Anspruch nimmt.

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