Beschneidung von Jungen und Mädchen aus religiösen Gründen

Das Kölner Urteil, die gesellschaftliche Diskussion und die juristische Entwicklung.

Phönix-Diskussion zur Beschneidung

In der Phönix-Diskussion vom 4. Juli 2012
http://www.youtube.com/watch?v=welh43izX0A
vergleicht Rafael Seligmann diesen Vorgang zunächst mit einer Schluckimpfung zu der ein Läppchen mit Zuckerwasser gereicht wird und erwidert später auf den wiederhohlten Hinweis von Prof. Dr. Putzke zur Betäubunglosigkeit der Beschneidung ein skrupelloses "... Na und?" (Zeit ca. 26:36 min)

Weiterhin wird in der Sendung gesagt:

"... es wird unterstellt, dass hier ein Gewaltakt stattfindet" (was somit bewiesen ist)

"... ein Säugling spürt die Schmerzen kaum.." ( zur Beschneidung Zitat Paul Spiegel - 2000-2006 Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland - "Das Baby wird nicht betäubt, es erhält nicht einmal eine örtliche Narkose, denn den Bund mit Gott muss man sozusagen bei vollem Bewusstsein vollziehen. Natürlich schreit das Baby, natürlich tut ihm der Eingriff weh." Aus seinem Buch: Was ist koscher? Jüdischer Glaube -jüdisches Leben Ullstein Verlag, München 2003, ISBN 3548367135 )
Auf der Webseite des Zentalrates der Juden "Warum beschneiden Juden ihre Kinder?"
http://www.zentralratdjuden.de/de/article/3731.html
findet sich unter Punkt: "Wird der Säugling vor der Beschneidung betäubt?" folgende Darstellung: "Es spricht nichts gegen eine (lokale) Betäubung des Kindes. Eine Narkose des Säuglings wird in der Regel nicht durchgeführt und nicht empfohlen, da die Narkose dem kindlichen Körper Schaden zufügen könnte und weniger leicht für den Säugling zu bewältigen ist." Hier dient die betäubungslose Amputation eines Körperteils plötzlich sogar dem Wohl des Kindes.

Die Wahrheit, warum die Narkose tatsächlich abgelehnt wird, schildert der Berliner Rabbiner Yehuda Teichtal von der orthodoxen Gemeinschaft Chabad Lubawitsch:
"Was die Betäubung angeht, wäre Teichtal mit einer örtlichen Anästhesie einverstanden, um den Schmerz zu vermindern. Vollnarkose lehnt er ab, denn laut talmudischen Schriften müsse der Säugling bei dem Eingriff bei Bewusstsein sein."
http://www.tagesspiegel.de/politik/beschneidung-die-schwierige-suche-nach-dem-kompromiss/6988794.html
Die Herleitung der Art und Weise der Durchführung weist somit keinerlei Bezug zum Kindeswohl auf, sonder gründet sich einzig und allein auf die Anforderung, religiöse Glaubensvorstellung der Gemeinschaft zu erfüllen. Das Kind ist damit Mittel zum Zweck.

"... das dauert zwei Minuten" (im Video nicht; kaum vorstellbar, dass sonst irgendwann)

Die Darstellung der Realität wird entweder in ihr vollständiges Gegenteil verkehrt oder, den vermuteten Beurteilungskriterien des Adressaten entsprechen, bezüglich ihrer Motivation variiert.

Bei der Beschlussfassung vom 19.07.2012, für eine Legalisierung der Beschneidung, wurde zumindest von einem Unionspolitiker (neben der Ablehnung durch die Linke siehe oben) die Notwendigkeit einer Anästhesie gefordert. (vorgetragen mit fester Stimme) Hoffentlich wird der Zwang zur Betäubung auch festgeschrieben, um bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wenigstens diese bestialischen Durchführungsbedingungen zu beenden.

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